buehnenbild_first-responder.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.

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Helfer vor Ort (HvO): professionelle ehrenamtliche Ersthelfer

Ansprechpartnerin

Servicestelle Ehrenamt
Einsatzdienste


Juliane Alves
Tel:  09351 5081-310
ehrenamt@kvmain-spessart.brk.de

Wernfelder Str. 1
97737 Gemünden

Sie sind gut ausgebildete Ersthelfer aus der Nachbarschaft: die Helfer vor Oort (HvO) oder auch First Responder. Ihre Aufgabe ist es, im Ernstfall die therapiefreie Zeit bis zum Eintreffen des Notarztes oder Rettungsdienstes zu überbrücken. Damit übernehmen die Helfer vor Ort, die ausschließlich ehrenamtlich arbeiten, eine wichtige Funktion in der Rettungskette.

Helfer vor Ort kommen immer dann zum Einsatz, wenn die ehrenamtlichen Helfer den Ort eines Notfalls schneller erreichen können als der Rettungsdienst oder aber, wenn das nächste Rettungsfahrzeug noch im Einsatz ist. Die Ehrenamtlichen übernehmen die Versorgung des Patienten, bis der Rettungsdienst eintrifft. Sie führen lebenserhaltende Sofortmaßnahmen wie die Herz-Lungen-Wiederbelebung durch und betreuen die Patienten. Dabei steht jedem Helfer vor Ort eine komplette Notfallausrüstung zur Verfügung, die unter anderem ein Blutdruck- sowie Blutzuckermessgerät, Verbandmaterial und Güdeltuben zur Beatmung enthält.

Ausbildung der Helfer vor Ort

Die ehrenamtlichen Lebensretter legen einen Erste Hilfe Kurs mit 8 Doppelstunden sowie eine Sanitätsausbildung mit 64 Stunden ab. Darüber hinaus erhalten sie eine Schulung in der Herz-Lungen-Wiederbelebung und eine Einweisung in die Frühdefibrillation. Während ihrer Ausbildung sammeln die Helfer vor Ort praktische Erfahrungen im Rettungswagen, auch danach bilden sie sich stets fort.

HvO Fellen

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.

Bereiche für den HvO: 

  • Fellen

 

HvO Hofstetten

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.

Bereiche für den HvO: 

  • Hofstetten
  • Kleinwernfeld
  • Massenbuch
  • (nach dem Brückenbau auch Gemünden)

 

HvO Karlstadt

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.

Bereiche für den HvO: 

  • Eußenheim
  • Gambach
  • Heßlar
  • Himmelstadt
  • Karlburg
  • Karlstadt
  • Laudenbach
  • Mühlbach
  • Schönarts
  • Stetten
  • Thüngen
  • Wiesenfeld

 

HvO Lohr

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.

Bereiche für den HvO: 

  • Buchenmühle
  • Erlach
  • Halsbach
  • Lohr a. Main
  • Mariabuchen
  • Pflochsbach
  • Rechtenbach
  • Rodenbach
  • Sackenbach
  • Sendelbach
  • Sommerhof
  • Steinbach
  • Steinthalerhof
  • Wombach

 

HvO Lohrtal

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.

Bereiche für den HvO: 

  • Frammersbach
  • Habichtsthal
  • Partenstein

 

HvO Marktheidenfeld

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.

Bereiche für den HvO: 

  • Altfeld
  • Barthelsmühle
  • Brunnenmühle
  • Eichenfürst
  • Erlenbach b. Marktheidenfeld
  • Fuchsenmühle
  • Glashofen
  • Haunermühle
  • Hessenmühle
  • Homburg a. Main
  • Holzmühle
  • Karbach
  • Lengfurt
  • Marienbrunn
  • Marktheidenfeld
  • Neumühle
  • Oberwittbach
  • Rettersheim
  • Roden
  • Rosenmühle
  • Schmittsmühle
  • Trennfeld
  • Triefenstein
  • Ziegelhütte
  • Zimmern
  • Scheusenkammer Lengfurt
  • A3 Frankfurt - Würzburg: AS Marktheidenfeld / AS Wertheim/Lengfurt
  • A3 Würzburg - Frankfurt: AS Marktheidenfeld / AS Rohrbrunn

 

HvO Obersinn

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.

Bereiche für den HvO: 

  • Emmerichsthal
  • Mittelsinn
  • Obersinn

 

HvO Steinfeld

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.

Bereiche für den HvO: 

  • Ansbach
  • Duttenbrunn
  • Erlenbach
  • Hausen bei Steinfeld
  • Rohrbach
  • Stadelhofen
  • Steinfeld
  • Urspringen
  • Waldzell

 

HvO Triefenstein

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.

Bereiche für den HvO: 

  • Homburg
  • Lengfurt
  • Trennfeld
  • Triefenstein
  • Rettersheim