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Spenden + Sponsoring und sonstige Fördermöglichkeiten für Selbsthilfegruppen

Ansprechpartnerin

Frau
Simone Hoffmann
Dipl.-Soz.-Päd. (FH)
Tel:  09351 5081-270
selbsthilfe@kvmain-spessart.brk.de Wernfelder Str. 1
97737 Gemünden

A) Spenden: Sach-, Geld- und Zeitleistungen
von Personen und Firmen (offiziell keine Gegenleistung):

Beispiele: Sachspende: Möbel fürs Selbsthilfehaus, gebrauchte Computer für Selbsthilfegruppe etc. Zeitspende: kostenlose Gestaltung eines Faltblattes durch Grafikbüro, ehrenamtliche Helfer bei Fest. Sach- und Zeitspenden oft leichter zu erhalten als Geldspende

Tipps zur Spendenaquisition:

  • Persönliche Kontakte als Türöffner verwenden
  • Persönliches Gespräch suchen (möglichst mit schriftlicher oder telefonischer Ankündigung)
  • Suche nach Spendern, die vom Thema, vom örtlichen Bereich, oder andere Gemeinsamkeit zusammenpassen, evtl. Kontaktaufnahme Richtung Jubiläen, oder anderen Festtagen
  • Spenderpflege- nicht nur kassieren, sondern auch danken, Spender einladen auf Veranstaltungen, sichtbarer Gegenwert der Spende günstig (je origineller, desto wirkungsvoller!)
  • Spenden gehen meist an konkrete Projekte, können kaum für laufende Kosten verwendet werden
  • Öffentlichkeitsarbeit für Spender wichtig oder nicht? Wenn ja Spendenübergabe mit Pressetermin, Nennung der Spender (Spendertafel, Spendenbarometer) bei Veranstaltung u.s.w.
  • Spendenquittungen: Ausstellung möglich von als gemeinnützig anerkannten Vereinen, oder von nicht eingetragenen Vereinen, die aber auch mit Satzung u.s.w. beim Finanzamt angemeldet sein müssen


B) Sponsoring: Geschäft, das auf Leistung u. Gegenleistung beruht
Abgrenzung zum Spendenwesen schwer, da auch beim Spenden oft indirekt eine Gegenleistung verlangt wird. 

  • Kriterium: vertragliche Fixierung der Gegenleistung
  • Mittelgeber erhält Rechnung statt Spendenquittung
  • Problem: Steuerrecht: Sponsorengelder sind Betriebsausgaben für Mittelgeber und Einkünfte aus Gewerbetätigkeit für den Gesponserten (daraus folgt körperschaftssteuerpflichtig!)
  • Allerdings nur bei Gesamteinnahmen von unter 30 678 € im Jahr unterliegt die Sponsorleistung nicht der Steuerpflicht, darüberliegend wird Gewinn des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebes (ohne Mitgliedsbeiträge, ohne Beträge für den Vereinszweck) ermittelt: wenn dieser höher als der Freibetrag von 3835 € ist, ist die Gruppe (gemeinnütziger Verein) steuerpflichtig
  • Social Sponsoring
  • Zeitfaktor entscheidend: Sponsoring braucht Konzepte, gute Vorbereitung...
  • Bei Nakos, der nationalen Kontaktstelle für Selbsthilfe gibt es weitere Infos zum Thema, z. B. Broschüre „ungleiche Partner“: www.nakos.de 
  • Spenden sind für die meisten Selbsthilfegruppen unproblematischer und gängiger Weitere Infos z.B. über Internet: www.sozialmarketing.de 

C) Stiftungen: zweckgewidmete Vermögensmasse
meist als Rechtsform „Juristische Person“

  • MAECENATA Stiftungsführer enthält 9000 Stiftungen, Stiftungen sind in „Mode“. 2010 gab es in Unterfranken 370 rechtsfähige Stiftungen.
  • Interessant lediglich Förderstiftungen: nur diese Fördern die Tätigkeit Dritter
  • Wichtig ist der Stiftungszweck: nur wenn Thema der Selbsthilfegruppe in den Stiftungszweck „passt“, gibt es eine Chance der Förderung
  • Interessant: örtliche Stiftungen: z. B. Sparkassenstiftung
  • Praxistipp: Stiftungen sind meist sehr angenehme und unkomplizierte Geldgeber: einzige Schwierigkeit ist die „passgenaue“ Stiftung zu finden: Zeit und Geduld von Nöten
  • Stiftungsrecherche über Internet: z. B. www.stiftungen.bayern.de  (Verzeichnis aller Stiftungen mit Sitz in Bayern, mit Ausnahme kirchlicher Stiftungen), www.stiftungsindex.de  (Suche nach Themen und Postleitzahlbereichen) oder www.stiftungen.org oder www.maecenata.de  (geben auch sogenannten Maecenata Stiftungsführer 2000 in Buchform für 17.50 € heraus, weiterer Buchtip: Stiftungen nutzen- Stiftungen gründen (Hg. IBpro und EBW 13 € )
  • Eigene Stiftungsgründung: mindestens 50 000 € Startkapital
  • Stiftungsvermögen muß erhalten bleiben, nur Stiftungsmittel (Zinsen) werden ausgezahlt Beratung für potenzielle Stifter gibt es bei der Regierung von Unterfranken, Herrn Hodek, Tel. 0931-380-1536. Ein Merkblatt mit Muster für Stiftungsgeschäft und -Satzung gibt es unter www.innenministerium.bayern.de/buerger/staat/stiftungen 

D) Weitere Möglichkeiten zur Finanzmittelbeschaffung:

  • Glücksspirale und Aktion Mensch bzw. andere Lotterien (allerdings meist nur möglich über Mitgliedschaft bei einem Wohlfahrtsverband). Anfragen an Paritätischen Wohlfahrtsverband stellen, www.unterfranken.paritaet-bayern.de
  • Organisation von Benefizgalas und anderen Veranstaltungen- Von Flohmarkt bis Tombola (siehe Zeitspende)
  • Kontaktaufnahme zu Serviceclubs (z.b.Lions, Rotary, Soroptimists): Geldspenden oder Benefizaktionen
  • Bußgelder :Anmeldung über Landgericht- für örtliches Verzeichnis oder Anmeldung über Oberlandesgericht (OLG Bamberg, Nürnberg, München) in überregionales Verzeichnis – evtl. Kontakte zu Richtern aufnehmen
  • Weitere Infos: www.ibpro.de Buch: Fundraising (Herausg.IBPro- ISBN: 3-930830- 32-9)