Helfer vor Ort

Ansprechpartnerin
Servicestelle Ehrenamt
Einsatzdienste
Juliane Alves
Tel: 09351 5081-310
ehrenamt@kvmain-spessart.brk.de
Wernfelder Str. 1
97737 Gemünden
Helfer vor Ort sind Erst-Helfer mit guter Ausbildung aus der Nachbarschaft.
Man nennt sie auch First Responder.
Sie arbeiten ohne dafür bezahlt zu werden.
Sie helfen bis der Notarzt oder der Rettungs-Dienst da ist.
Darum sind Helfer vor Ort so wichtig.
Helfer vor Ort machen Herz-Lungen-Wiederbelebung.
Helfer vor Ort betreuen die Patienten.
Helfer vor Ort haben eine Notfall-Ausrüstung.
Dazu gehören Mess-Geräte für Blut-Druck und Blut-Zucker.
Und Verband-Material.
Ausbildung zum Helfer vor Ort
Helfer vor Ort machen einen Kurs in Erste Hilfe mit 8 Doppelstunden.
Und eine Sanitäts-Ausbildung mit 64 Stunden.
Und einen Kurs in Herz-Lungen-Wiederbelebung.
Und einen Kurs in Früh-Defibrillation.
Ein Helfer vor Ort muss sich immer wieder fortbilden.
HvO Fellen
Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.
Bereiche für den HvO:
- Fellen
HvO Hofstetten
Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.
Bereiche für den HvO:
- Hofstetten
- Kleinwernfeld
- Massenbuch
- (nach dem Brückenbau auch Gemünden)
HvO Karlstadt

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.
Bereiche für den HvO:
- Eußenheim
- Gambach
- Heßlar
- Himmelstadt
- Karlburg
- Karlstadt
- Laudenbach
- Mühlbach
- Schönarts
- Stetten
- Thüngen
- Wiesenfeld
HvO Lohr
Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.
Bereiche für den HvO:
- Buchenmühle
- Erlach
- Halsbach
- Lohr a. Main
- Mariabuchen
- Pflochsbach
- Rechtenbach
- Rodenbach
- Sackenbach
- Sendelbach
- Sommerhof
- Steinbach
- Steinthalerhof
- Wombach
HvO Lohrtal
Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.
Bereiche für den HvO:
- Frammersbach
- Habichtsthal
- Partenstein
HvO Marktheidenfeld

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.
Bereiche für den HvO:
- Altfeld
- Barthelsmühle
- Brunnenmühle
- Eichenfürst
- Erlenbach b. Marktheidenfeld
- Fuchsenmühle
- Glashofen
- Haunermühle
- Hessenmühle
- Homburg a. Main
- Holzmühle
- Karbach
- Lengfurt
- Marienbrunn
- Marktheidenfeld
- Neumühle
- Oberwittbach
- Rettersheim
- Roden
- Rosenmühle
- Schmittsmühle
- Trennfeld
- Triefenstein
- Ziegelhütte
- Zimmern
- Scheusenkammer Lengfurt
- A3 Frankfurt - Würzburg: AS Marktheidenfeld / AS Wertheim/Lengfurt
- A3 Würzburg - Frankfurt: AS Marktheidenfeld / AS Rohrbrunn
HvO Obersinn

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.
Bereiche für den HvO:
- Emmerichsthal
- Mittelsinn
- Obersinn
HvO Steinfeld
Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.
Bereiche für den HvO:
- Ansbach
- Duttenbrunn
- Erlenbach
- Hausen bei Steinfeld
- Rohrbach
- Stadelhofen
- Steinfeld
- Urspringen
- Waldzell
HvO Triefenstein

Der vom BayStMI entwickelte Leitfaden für die Tätigkeit örtlicher Einrichtungen organisierter Erster Hilfe regelt deren Aufnahme in die Alarmierung durch die Integrierte Leitstelle, die Einsatzdokumentation sowie die Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte. Die Einrichtung neuer sowie die Bestätigungen bisheriger Ersthelferstandorte bedarf der Zustimmung durch den Zweckverband für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung und setzt eine Selbstverpflichtungsverklärung des Standortträgers voraus.
Bereiche für den HvO:
- Homburg
- Lengfurt
- Trennfeld
- Triefenstein
- Rettersheim