Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich werden von den Krankenkassen in Bayern gefördert. Förderfähige Selbsthilfegruppen sind Zusammenschlüsse, in denen sich Betroffene oder/und Angehörige regelmäßig zum Erfahrungs- und Informationsaustausch treffen, offen für andere Betroffene sind und sich zu ihrer Erkrankung oder Behinderung austauschen. Gruppen aus dem Bereich der chronischen Erkrankungen und Behinderungen sind förderfähig wie z.B. Tumorerkrankungen, Herzkreislauferkrankungen oder Hauterkrankungen, sowie psychische Erkrankungen, Suchterkrankungen, angeborene Fehlbildungen und geistige Behinderungen
Seit 2009 gibt es ein einheitliches Antragsformular und gemeinsame Förderkriterien für jede regionale Selbsthilfegruppe in Bayern, die nach § 20c SGB V gefördert werden kann.
Antragsformulare - Verwendungsformulare - Merkblatt
Hier können diese Formulare heruntergeladen werden.
Die Anträge werden bei den Geschäftsstellen der zwölf Regionalen Runden Tische eingereicht und hier für die Vergabesitzung vorbereitet. In der einmal jährlich stattfindenden Vergabesitzung stimmen die Krankenkassenvertreter über jeden Antrag ab und entscheiden über die Höhe der Fördersumme. Vertreter/innen der örtlichen Selbsthilfegruppen wirken beratend in der Sitzung mit.
Für die Selbsthilfegruppen in Unterfranken bzw. Main-Spessart ist der Runde Tisch der Krankenkassen im Aktivbüro in Würzburg zuständig.
Möchten Sie sich persönlich informieren, wenden Sie sich an:
Sigrun Rack, Dipl. Sozialpädagogin (FH), Tel. 0931 / 37-39 35
Runder Tisch der Krankenkassen im Aktivbüro der Stadt Würzburg
Tel: 0931 - 37 39 35
Sprechzeiten: Mo, Di, Do.: 9.00 - 12.00 Uhr und Mi: 14.00 - 16.00 Uhr