Sie verfügen über ein geringes Einkommen / eine geringe Rente oder sind arbeitslos und haben Ihren Wohnsitz im Altlandkreis Gemünden? Dann haben Sie die Möglichkeit einen Berechtigungsschein für die Tafel Gemünden zu beantragen, der es Ihnen ermöglicht jeden Samstag in unserem Tafelladen einzukaufen.
Als Einkommen gelten | Aktuelle Einkommensgrenzen | |||||
- Erwerbseinkommen (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig) | 1 Person | 1000,00 € | ||||
- Renten (Alters-, Erwerbsminderungs-,Witwem-/Witwer-, oder Waisenrente) | 2 Personen | 1400,00 € | ||||
- Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II | 3 Personen | 1800,00 € | ||||
- Unterhaltsleistungen oder Unterhaltsvorschuß (UVG) | 4 Personen | 2200,00 € | ||||
- BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) | 5 Personen | 2600,00 € | ||||
- Ausbildungsvergütung | 6 und mehr Personen | 3000,00 € | ||||
- Kindergeld | ||||||
- Alle weiteren regelmäßigen Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen) |
Nicht angerechnet werden Blindengeld, Erziehungsgeld und Pflegegeld. Unter Umständen können sich Mietpauschalen und Kreditraten einkommensmindernd auswirken.