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Wer kann Kunde werden?

Sie verfügen über ein geringes Einkommen / eine geringe Rente oder sind arbeitslos und haben Ihren Wohnsitz im Altlandkreis Gemünden? Dann haben Sie die Möglichkeit einen Berechtigungsschein für die Tafel Gemünden zu beantragen, der es Ihnen ermöglicht jeden Samstag in unserem Tafelladen einzukaufen.

 

Als Einkommen geltenAktuelle Einkommensgrenzen

- Erwerbseinkommen (sozialversicherungspflichtig oder geringfügig)1 Person1000,00 €
- Renten (Alters-, Erwerbsminderungs-,Witwem-/Witwer-, oder Waisenrente)2 Personen1400,00 €
- Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II3 Personen1800,00 €
- Unterhaltsleistungen oder Unterhaltsvorschuß (UVG)4 Personen2200,00 €
- BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)5 Personen2600,00 €
- Ausbildungsvergütung6 und mehr Personen3000,00 €
- Kindergeld



- Alle weiteren regelmäßigen Einkünfte (z.B. Mieteinnahmen)

 Nicht angerechnet werden Blindengeld, Erziehungsgeld und Pflegegeld. Unter Umständen können sich Mietpauschalen und Kreditraten einkommensmindernd auswirken.

Berechtigungsscheine

Um einen Berechtigungsschein zu erhalten, darf die Summe aller Einkünfte Ihres Haushalts die vorgegebenen Einkommensgrenzen nicht überschreiten.

Berechtigungsscheine können jeden Montag in der Zeit von 10 bis 12 Uhr im Tafelbüro (Gemünden, Bahnhofstraße 7) beantragt bzw. verlängert werden (geänderte Öffnungszeiten werden zeitgerecht bekannt gegeben). Sie werden jeweils für einen Zeitraum von 6 Monaten ausgestellt bzw. verlängert.

Berechtigungsscheine müssen persönlich oder durch eine schriftliche ermächtigte Person beantragt oder verlängert werden. Jeder Scheininhaber ist selbst verantwortlich, dass der Berechtigungsschein rechtzeitig verlängert wird. Ohne gültigen Berechtigungsschein werden keine Waren ausgegeben.

 

Neuausstellung bzw. Verlängerungen erfolgt nur gegen Vorlage aller aktuellen und aussagekräftigen Unterlagen für alle im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen.

 Ohne die notwendigen Unterlagen (dazu gehören auch behördliche Ablehnungsschreiben) können keine Berechtigungsscheine ausgestell oder verlängert werden. Das Verschweigen von Einkünften, um einen Berechtigungsschein zu erhalten, wird als Betrug gewertet und zur Anzeige gebracht. Mit Ihrer Unterschrift erklären Sie verbindlich, dass Sie zum o.g. Personenkreis gehören.

Der Wegfall der Voraussetzungen, die zur Ausstellung eines Berechtigungsscheines geführt haben oder Veränderungen bei Art und Höhe der Einkünfte sind der Tafel Gemünden unverzüglich anzuzeigen.

Bei Erstausstellungen oder Verlängerungen fallen keine Kosten an. Der Berechtigungsschein ist ein Dokument und entsprechend sorgfältig zu behandeln. Für Neuausstellungen wegen Verlustes oder Unlesbarkeit des Scheines sind 5,00 € zu entrichten.

Finanzielle Beteiligungeteiligung

Bei jedem Einkauf in unserem Tafelladen ist ein finanzieller Beitrag zu leisten.

Einzelpersonen
   2,50 €
jede weitere erwachsene Person
+ 1,00 €
jedes Kind
+ 0,50 €

 Der Höchstbetrag je Berechtigungsschein ist auf 5,00 € begrenzt.

Tafelladen

Unser Tafelladen ist in der Bahnhofstraße 7 untergebracht und ist jeden Samstag (mit Ausnahme an gesetzlichen Feiertagen) von 13 Uhr 30 bis 16 Uhr 30 geöffnet.

Unsere Kunden sind auf 6 Gruppen aufgeteilt. Die Gruppen kommen zeitlich gestaffelt zur Ausgabe. Die Reihenfolge wechselt jede Woche im gleichbleibenden Rythmus. Die Zeittafeln für die 6 Gruppen finden Sie am Seitenende zum Download.

Wir bitten alle Kunden die Tafelräume erst nach Aufforderung zu betreten. Der Aufruf zur Ausgabe erfolgt anhand der Nummern der Berechtigungsscheine.

Die Hausordnung der Tafel Gemünden ist zu beachten und einzuhalten.

Wir sind auf die großzügigen Lebensmittelspenden unserer Sponsoren angewiesen. Unser Angebot ist jeweils abhängig von den gespendeten Waren - daher können wir nicht immer alle von Ihnen gewünschten Waren im Angebot haben. Bitte haben Sie dafür Verständnis.

Wir bieten ausschließlich Waren an, die den Vorschriften der zuständigen Behörden entsprechen. Sollte das MHD (Mindesthaltbarkeitsdatum) erreicht oder überschritten sein, handelt es sich trotzdem um qualitativ einwandfreie Lebensmittel, die in der Regel noch einen längeren Zeitraum geniesbar sind.

Die Lebensmittel die durch die Tafel Gemünden ausgegeben werden,  haben oftmals das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) erreicht und sind ausschließlich zum sofortigen Verzehr geeignet. Die Tafel Gemünden überprüft die Geeignetheit der den Kunden überlassenen Lebensmittel zum Verzehr lediglich äußerlich und stichprobenartig. Die Tafel Gemünden übernimmt keine hundertprozentige Garantie dafür, dass die Kühlkette vom Geschäft bis zum Tafelladen nicht kurzfristig durch Be- und Entladen unterbrochen wird. Die Kunden werden angehalten die erhaltenen Lebensmittel vor dem Verbrauch auf Genießbarkeit zu überprüfen. Dies gilt auch für Haushaltsangehörige, die diese Lebensmittel mitverbrauchen. Eine Haftung der abgebenden Spender ist ausgeschlossen.

Bezüglich der abgegebenen Lebensmittel und Bedarfsgegenstände haftet die Tafel Gemünden lediglich für Vorsatz der für sie handelnden Personen. Jede weitere Haftung, auch für Fahrlässigkeit jeden Grades ist ausgeschlossen.

Die vorgenannte Haftungsbeschränkung bezieht sich auch auf den verkehrssicheren Zustand der Örtlichkeit und ihrer Zugänge, die anlässlich des Empfanges der Lebensmittel und Bedarfsgegenstände aufgesucht werden.