Wahlausschreibung

Ansprechpartner

Kreisgeschäftsführer
Thomas Schlott

Tel:  09351 5081-0
info@kvmain-spessart.brk.de

Wernfelder Str. 1
97737 Gemünden

Wahl der/des Ehrenamtliche Beauftragte für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit und dessen/deren 1. Stellvertreter/in

Liebe Mitglieder der Gemeinschaft Wohlfahrt und Soziales,

der Wahlvorbereitungsausschuss gibt bekannt, dass die Wahl der/des Ehrenamtliche Beauftragte für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit und dessen/deren 1. Stellvertreter/in

URNENWAHL

stattfinden wird. Alle Wahlberechtigten sind aufgerufen, am

Samstag den, 17.04.2021
in der Zeit von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr
an den Standorten in Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld (genaue Anschrift bekommen Sie auf dem Wahlberechtigungsschein)

ihre Stimme über eine verdeckte Stimmkarte (Stimmzettel) abzugeben.

Erreicht im ersten Wahlgang ein vorgeschlagener Kandidat nicht die erforderliche Mehrheit oder wenn ein Kandidat sowohl für das Amt des Beauftragten als auch für das Amt des 1. stellvertretenden Beauftragten vorgeschlagen und im Wahlgang für den Ehrenamtliche Beauftragte für die Gemeinschaft Wohlfahrts- und Sozialarbeit nicht gewählt wird, ist ein zweiter Wahlgang erforderlich.

Dieser zweite Wahlgang findet für den Fall seiner Notwendigkeit am

Sonntag den, 18.04.2021
an den Standorten in Arnstein, Gemünden, Karlstadt, Lohr und Marktheidenfeld (genaue Anschrift bekommen Sie auf dem Wahlberechtigungsschein)

statt.

Ob eine Notwendigkeit für diesen zweiten Wahltermin besteht, wird durch den Wahlausschuss unmittelbar nach dem Ende des ersten Wahltermins ortsüblich, auf der Internetseite www.kvmain-spessart.brk.de sowie durch Aushang in der Kreisgeschäftsstelle bekanntgegeben.

Auch im Rahmen der Urnenwahl besteht keine Möglichkeit zur Briefwahl. Des Weiteren weist der Wahlvorbereitungsausschuss auf folgendes hin: 

  1. Auch die Urnenwahl wird durch einen Wahlausschuss geleitet. Die Gemeinschaft Wohlfahrt und Soziales übernimmt den Wahlausschuss des Kreisvorstandes. Die Wahl des Wahlausschusses / Mitgliederversammlung findet am Freitag, den 16.04.2021 um 18:00 Uhr in der Scherenberghalle Gemünden (Hofweg 9, 97737 Gemünden) im Rahmen einer Mitgliederversammlung statt. An der Wahl des Wahlvorstands kann jeder Stimmberechtigte im Rahmen der ggfls. bestehenden gesetzlichen Beschränkungen und Hygieneauflagen teilnehmen; der Wahlausschuss besteht aus einem Vorsitzenden und mindestens zwei weiteren Mitgliedern. Die Wahl des Wahlvorstands kann über das Fernkonferenzsystem Microsoft Teams (die Einwahldaten bekommen Sie per Mail zugesandt) online verfolgt werden.
  2. An den beiden oben genannten Wahltagen findet vor Abgabe jeder Stimmkarte eine Überprüfung der Wahlberechtigung statt, es ist daher im Rahmen der Wahl ein gültiger BRK-Mitgliedsausweis und/oder ein gültiges Lichtbilddokument als Wahlnachweis  und den Wahlberechtigungsschein vorzuzeigen.
  3. Wahlberechtigt sind aktive Mitglieder der Gemeinschaft Wohlfahrt und Soziales des BRK-Kreisverbandes.
  4. Bitte beachten Sie, dass bei den diesjährigen Wahlen die geltenden Abstandsregelungen im Rahmen der Covid-19-Prävention nicht wie gewohnt während der Mitgliederversammlung stattfinden können. Daher melden Sie sich auf der Homepage mit dem Formular Anmeldung Mitgliederversammlung / Abruf Wahlberechtigungsschein, oder per Telefon 09351 5081-101 an und beantragen Sie Ihren Wahlberechtigungsschein. Wir möchten hiermit den Ablauf und die Überprüfung an der Urne vereinfachen.

Unter Hinweis auf § 3 Abs. 1, Abs. 2 der BRK-Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung der Kandidaten eine Frist bis zum

Montag, den 29.03.2021 um 18:00 Uhr.

Vorschlagsberechtigt ist jede/r Wahlberechtigte/r.

Schriftliche Wahlvorschläge sind in einem verschlossenen Umschlag an den Wahlvorbereitungsausschuss

Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Main-Spessart
Wahlvorbereitungsausschuss
Wernfelder Straße 1
97737 Gemünden

einzureichen und müssen zum oben genannten Zeitpunkt vorliegen. Wenn möglich, sollte den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.

Das beiliegende <link file:9186 - - "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Formblatt </link>kann benutzt werden, ist aber keine Pflicht. 

Eingehende Wahlvorschläge werden vor der Wahl durch den Wahlvorbereitungsausschuss geprüft. Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfirst durch den/die Vorschlagende/n wirksam wieder zurückgezogen werden. Den Wohlvorschlägen soll eine Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen selbst beigefügt werden.

Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag (wahlen_MSP@kvmain-spessart.brk.de) als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).

Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen. Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Wir bitte um entsprechende Wahlvorschläge um einen reibungslosen Ablauf bei der Urnenwahl zu gewährleisten.

Es sind Frauen und Männer wählbar.

Zur Gültigkeit des Wahlvorschlages ist erforderlich, dass der Nominierte zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebenslahr vollendet hat.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Herbert Fuchs
Vorsitzender des
Wahlvorbereitungsausschusses

Links:

  • <link file:9189 - - "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Rahmenrichtlinie Gemeinschaft WuS</link>
  • <link file:9186 - - "Öffnet internen Link im aktuellen Fenster">Wahlvorschlagszettel und Einverständniserklärung</link>