sehr geehrte Mitglieder der Bereitschaften Main-Spessart,
die Kreisbereitschaftsleitung hat gemäß § 3 der Wahlordnung für das Bayerische Rote Kreuz einen Wahlvorbereitungsausschuss gebildet und gleichzeitig festgelegt, dass die Wahl am
Datum: Mittwoch den 25.02.2026
Ort: im BRK-Haus Karlstadt, Johann-Schöner-Str. 63, 97753 Karlstadt
Zeit: 18:30 Uhr
durchzuführen ist.
Unter Hinweis auf § 3 Abs. 1, Abs. 2 der BRK-Wahlordnung setzt der Wahlvorbereitungsausschuss zur Nominierung der Kandidaten eine Frist bis zum
Mittwoch, den 11.02.2026 um 16:00 Uhr.
Vorschlagsberechtigt ist jede/r Wahlberechtigte/r aus den Bereitschaften Main-Spessart.
Schriftliche Wahlvorschläge sind in einem verschlossenen Umschlag an den
Bayerisches Rotes Kreuz
Kreisverband Main-Spessart
Wahlvorbereitungsausschuss
Wernfelder Straße 1
97737 Gemünden
wahlen.msp(a)brk.de
Einzureichen und müssen zum oben genannten Zeitpunkt vorliegen. Es sollten zu den Wahlvorschlägen die Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen beigefügt werden.
Das beiliegende Formblatt kann benutzt werden, ist aber keine Pflicht.
Eingehende Wahlvorschläge werden vor der Wahl durch den Wahlvorbereitungsausschuss geprüft. Wahlvorschläge können bis zum Ablauf der Vorschlagsfirst durch den/die Vorschlagende/n wirksam wieder zurückgezogen werden. Den Wahlvorschlägen soll die jeweilige Einverständniserklärung des/der Vorgeschlagenen selbst beigefügt werden.
Die Einreichung von Wahlvorschlägen mittels E-Mail ist nur zulässig, wenn der vom Vorschlagenden unterzeichnete Wahlvorschlag (wahlen_MSP@kvmain-spessart.brk.de) als Datei-Anhang zur E-Mail übersendet wird und dieser geeignet ist, die Erklärung unverändert wiederzugeben (z.B. PDF-Anhang).
Sollte für ein Amt niemand vorgeschlagen sein, besteht die Möglichkeit, in der Mitgliederversammlung Vorschläge einzubringen. Sind jedoch schriftliche Wahlvorschläge innerhalb der Abgabefrist eingegangen, besteht diese Möglichkeit nicht mehr. Wir bitte um entsprechende Wahlvorschläge um einen reibungslosen Ablauf bei der Urnenwahl zu gewährleisten.
Zur Gültigkeit des Wahlvorschlages ist erforderlich, dass der Nominierte zum Zeitpunkt der Wahl das 18. Lebenslahr vollendet hat.
Gemäß §71 OdB ist für die Wahl die vorgeschriebene Leitungskräftequalifizierung Voraussetzung. Kandidaten für ein Leitungsamt, die zum Zeitpunkt der Wahl nicht alle erforderlichen Ausbildungen absolviert haben, können jedoch trotzdem gewählt werden. Allerdings müssen sie die fehlenden Ausbildungen innerhalb der kommenden Wahlperiode vollständig nachholen.
Gemäß §§ 6 Abs. 1a, 7 Abs. 4 WahlO kann die Wahl auch mit Hilfe einer elektronischen Teledialog-Einrichtung (TED) stattfinden. Die Abstimmung über das TED-Verfahren erfüllt das Erfordernis der geheimen Abstimmung (§ 6 Abs. 1 WahlO). Ein Antrag gem. § 6 Abs. 2 WahlO auf offene Abstimmung bleibt jedoch möglich; in diesem Fall wird offen per Handzeichen ohne Nutzung des TED-Systems abgestimmt.
Mit kameradschaftlichen Grüßen
Gemünden, 11.12.2025
Vorsitzender Thomas Schlott, Beisitzer Sebastian Becker, Beisitzer Stefan Müller, Beisitzerin Jennifer Amend, Beisitzerin Juliane Alves
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