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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Kursbuchung beim Bayerisches Rotes Kreuz, Kreisverband Main-Spessart

1. Gegenstand des Vertrages

1.1. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte im Bereich der Breitenausbildung des Bayerischen Roten Kreuzes, KdöR, Kreisverband Main-Spessart, Wernfelder Str. 1, 97737 Gemünden, nachstehend „Bildungsstätte", mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Auftraggeber“ (AG) genannt.

1.2. Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Teilnahmebedingungen (AGB) gelten entsprechend für Vertragsverhältnisse innerhalb des Bayerischen Roten Kreuzes, soweit sich nicht daraus ein anderes ergibt, dass einzelne nachfolgende Regelungen eine Rechtsbeziehung mit Dritten voraussetzen.

1.3. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Lehrgängen und Veranstaltungen im Zusammenhang mit der Bildungsarbeit des Bayerischen Roten Kreuzes im Bereich der Breitenausbildung. Zu den Leistungen gehören nicht die Verpflegung, Erstellung von Handouts sowie außerhalb des Lehrgangs stattfindende Übungen und sonstige Leistungen, die notwendig oder zweckdienlich sein können, die Zielsetzung des Lehrgangs zu erreichen. Diese Leistungen müssen gesondert beauftragt werden.

 

2. Vertragsdurchführung

2.1. Der AG stellt der Bildungsstätte diejenigen Daten und Informationen zur Verfügung, die zur erfolgreichen und vollständigen Erbringung der Leistung der Bildungsstätte nötig sind. Die Bildungsstätte verarbeitet und speichert diese Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

2.2. Anmeldeschluss für alle Lehrgänge ist grundsätzlich zwei Wochen vor Beginn der betreffenden Veranstaltung, sofern nichts anderes ausgewiesen ist. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständigen Anmeldeunterlagen vorliegen.

2.3. Der Vertrag kommt mit Zugang der Anmeldebestätigung / Einladung (per Brief, Fax oder E-Mail) beim AG zu Stande. 

2.4. Die Bildungsstätte ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung oder sonstige Dienstleistungen abzulehnen, sofern wesentliche Gründe vorliegen. Ein wesentlicher Grund liegt insbesondere dann vor, wenn nach Einschätzung der Lehrgangsleitung die Schulungsausstattung oder andere Gegebenheiten, wie die Zusammensetzung der zu unterrichtenden Gruppe, die erfolgreiche Durchführung der Seminare gefährden, ferner bei kurzfristiger Erkrankung des Dozierenden oder Nichterreichen einer Mindestteilnehmeranzahl.

2.5. Geringfügige Änderungen im Veranstaltungsprogramm behält sich die Bildungsstätte vor, ebenso wie einen Referentenwechsel aus wichtigem Grund.

2.6. Gemäß den Vorgaben der Berufsgenossenschaften bietet die Bildungsstätte Lehrgänge in den Räumlichkeiten der Bildungsstätte an. Wie von den Berufsgenossenschaften festgelegt, liegt die Mindestteilnehmerzahl pro Lehrgang bei 12 Personen und die Maximale bei 20 Personen.

 

3. Qualitätsanforderung

3.1. Die Bildungsstätte wird die Dienstleistungen in qualifizierter pädagogischer und didaktischer Weise durchführen.

3.2. Über die Teilnahme an der Veranstaltung stellt die Bildungsstätte eine Teilnahmebescheinigung aus, sofern der jeweilig Teilnehmende der Veranstaltung zu mindestens 90% der Veranstaltungsdauer beiwohnte.

 

4. Ausfallregelung und Rücktritt

4.1. Die Bildungsstätte hat bei Ausfall bzw. Rücktritt einen Entschädigungsanspruch, soweit ihr der AG nicht nachweist, dass ihr ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die von der Bildungsstätte in Rechnung gestellten Kosten.

4.2 Bis 2 Wochen vor der Veranstaltung ist eine kostenfreie Stornierung durch Teilnehmende möglich; bei Stornierungen unter 14 Tagen vor der Veranstaltung fallen 100% der Lehrgangsgebühr an.

Die volle Teilnahmegebühr wird auch bei unentschuldigtem Fernbleiben erhoben.

4.3. Wird die Mindestteilnehmerzahl bei einem von einem AG exklusiv beauftragten und tatsächlich durchgeführten Lehrgang unterschritten, stellt die Bildungsstätte die unterzähligen Teilnehmer dem AG in Höhe der regulären Gebühren in Rechnung.

4.4. Umbuchungen auf eine andere Veranstaltung werden wie Stornierungen behandelt. Es gilt in diesem Falle 4.1.

4.5. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, per Fax, per E-Mail oder telefonisch bei der Bildungsstätte eingehen.

4.6. Der AG stellt die Bildungsstätte von Kosten frei, die im Zusammenhang mit einem vom AG zu vertretenden Rücktritt entstehen (z.B. Stornokosten für gebuchte Hotelzimmer und Verpflegung). 

4.7. Bei Absage der Veranstaltung der Bildungsstätte aus organisatorischen Gründen (z.B. Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl, siehe 2.4.) oder infolge höherer Gewalt wird die gezahlte Vergütung erstattet.

4.8. Für Schäden, die dem AG durch eine Absage entstehen, kommt die Bildungsstätte nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen der Bestimmungen des Abschnitts „Haftung“ auf.

 

5. Inhouse-Schulungen

5.1. Inhouse-Schulungen, die in den Räumlichkeiten des AG stattfinden, stellen eine Zusatzleistung der Bildungsstätte dar. Bei Inhouse-Schulungen liegt die Mindestteilnehmerzahl pro Lehrgang bei 15 Personen und die maximale bei 20 Personen. Sollte die Mindestteilnehmerzahl unterschritten werden, stellt das BRK die unterzähligen Teilnehmer dem AG in Höhe der regulären Gebühren in Rechnung.

5.2. Wird mit der Berufsgenossenschaft des AG abgerechnet und findet die Schulung in den Räumlichkeiten des AG statt, ist die Bildungsstätte berechtigt, dem AG eine Mehraufwandspauschale in Höhe von 175,00 € in Rechnung zu stellen. Diese begründet sich durch den höheren Dispositionsaufwand, das separate Richten des Kursmaterials, KFZ-Kosten und Personalkosten für den Transport (Anfahrt und Abholung) von Material.

 

6. Teilnahmebescheinigung

6.1. Jedem Teilnehmer wird eine Teilnahmebescheinigung       ausgehändigt.      Die Bescheinigung über die Aus- und die Fortbildung in der Ersten Hilfe darf jeweils nur erteilt werden, wenn die Lehrkraft die Überzeugung gewonnen hat, dass der Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt.

Sofern die Lehrgangsteilnahme nicht länger als 5 Jahre zurück liegt, kann gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 € eine Zweitschrift der Teilnahmebescheinigung ausgestellt werden.

 

7. Arbeitsmittel, Urheberrecht

7.1. Das schriftliche Begleitmaterial zu den Seminaren und Veranstaltungen der Bildungsstätte ist urheberrechtlich geschützt und darf insoweit nicht ohne Einwilligung der Bildungsstätte vervielfältigt oder verbreitet werden.

 

8. Haftung

8.1. Die Bildungsstätte haftet gegenüber Vertragspartnern außerhalb des BRK auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

8.2.  Die Bildungsstätte haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Bildungsstätte oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer von der Bildungsstätte gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

8.3. Die Bildungsstätte haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8.4. Die Bildungsstätte haftet für sonstige Fälle leicht fahrlässigen Verhaltens begrenzt auf € 25.000,- je Schadensfall.

8.5. Sonstige Schadensersatzansprüche des AG sind ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

8.6. Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Bildungsstätte, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.


§9 Datenschutz

  1. Mit der Registrierung beim Anbieter stimmt der Teilnehmer der Erfassung seiner personenbezogenen Daten zu. Der Anbieter unternimmt alle wirtschaftlich und technisch zumutbaren Vorkehrungen, um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
  2. Die personenbezogenen Daten werden bei Ihrer elektronischen Verarbeitung gemäß den Bestimmungen und den gesetzlichen Vorgaben verwendet.
  3. Der Anbieter verwendet die Daten ausschließlich zu eigenen Zwecken.


§10 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Verbrauchers. Im Verkehr mit Unternehmen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ist der Gerichtsstand, so weit zulässig. Es gilt Deutsches Recht.
  2. Sollte eine Bestimmung der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Im Falle der Unwirksamkeit sind die Vertragspartner verpflichtet, eine Regelung zu finden, welche der unwirksamen wirtschaftlich am nächsten kommt.

Stand: Juni 2023