Die gesetzlichen Krankenkassen fördern die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe. ImLeitfaden zur Selbsthilfeförderung (Fassung vom 16.06.2025) sind die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe des GKV-Spitzenverbandes gemäß § 20h SGB V festgelegt.
Zentrale Online-Plattform für die Selbsthilfeförderung in Bayern
Die GKV-Fördergemeinschaft Selbsthilfe in Bayern hat eine zentrale Online-Plattform für die Selbsthilfeförderung geschaffen. Unter der Adressewww.gkv-selbsthilfefoerderung-by.de finden Selbsthilfegruppen, Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfeorganisationen gebündelte Informationen zu Fördermöglichkeiten, Antragsformularen und zuständigen Ansprechpersonen.