Sanitätslehrgang
Der Sanitätslehrgang wendet sich grundsätzlich an alle Interessierten im Ehrenamt.

Ansprechpartnerin
Servicestelle Ehrenamt
Einsatzdienste
Juliane Alves
Tel: 09351 5081-310
ehrenamt@kvmain-spessart.brk.de
Wernfelder Str. 1
97737 Gemünden
Themen und Anwendungen
Mit Beschluss vom 2010-03-27 regelte die BRK Landesbereitschaftsleitung die Ausbildung in den Fachdiensten der BRK-Bereitschaften neu. Mitglieder mit Verwendung im Sanitätsdienst durchlaufen die Ausbildung zur Einsatzkraft der Bereitschaften und absolvieren danach die Fachausbildung Sanitätsdienst.
Die Umsetzung (Freigabe erfolgte im März 2012) entspricht den didaktischen Prinzipien der DRK Sanitätsdienstausbildung und soll die Helferinnen und Helfer qualifizieren, den Anforderungen eines Sanitätswachdienstes beziehungsweise eines ungeplanten Einsatzes bei einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten bis hin zum sanitätsdienstlichen Einsatz im Katastrophenfall gerecht zu werden.
Einige DRK-Ergänzungsthemen zur Sanitätsdienstausbildung werden in der BRK Fachausbildung Sanitätsdienst allen Teilnehmern vermittelt, zusätzlich notwendig erscheinende Themen wurden ergänzt.
Inhalt:
Im Bayerisches Rote Kreuz (BRK) erfolgt die Ausbildung für den Sanitätsdienst in zwei Stufen:
- Grundausbildung [48 US]
Fachausbildung [32 US]
Voraussetzungen:
Die Sanitätsausbildung des Deutschen Rote Kreuzes richtet sich an alle Aktiven der BRK Bereitschaften.
- Mindestalter 16 Jahre
abgeschlossene Ausbildung zur Einsatzkraft der BRK-Bereitschaften
Prüfung:
Die Ausbildung schließt mit einer theoretischen und praktischen Prüfung ab.
- Reanimationsprüfung
- schriftliche Erfolgskontrolle
- Fallbeispielprüfung (für jeden Teilnehmer wird eine Station der Unterrichtseinheit IV 'nicht-traumatologische Notfälle' als Prüfung gewertet)
Abschluss:
Die erfolgreiche Teilnahme und bestandene Prüfung ist für aktive Helfer im Sanitätsdienst des BRK Teil der Ausbildung um folgende Bezeichnung führen zu dürfen:
Grundausbildung:
- Sanitäter
- Fachausbildung: Sanitäter mit Fachdienstausbildung
Bestellte Sanitäter mit Fachdienstausbildung dürfen an der Dienstkleidung das Fachdienstabzeichen 'Sanitätsdienst' tragen.